Kaufmännisch - betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung


Für Zahlungsdienstleister

Begleitung von Erlaubnisanträgen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

Unterstützung bei der Erfüllung neuer aufsichts- und geldwäscherelevanter Anforderungen:

Wir kennen die Anforderungen der Aufsicht (BaFin und Bundesbank) für die Auslagerung wesentlicher Leistungen und setzen diese vertraglich um. Wir kennen die Anforderungen der supranationalen Financial Action Task Force (FATF, Paris) und sorgen in den Zahlungsverkehrsprojekten dafür, dass diese eingehalten werden.

Wir erstellen Risikoanalysen, zum Beispiel Geldwäscherisiko (Risiobasierter Ansatz gemäss MaRisk und FATF-Recommendations).

Wir sind direkte Gesprächspartner renommierter Zahlungsverkehrsrechtler und kennen daher sowohl die aktuellen Entwicklungen der Vorschriften als auch deren Auslegung durch die Behörden und Aufsichtsorgane.

Als besondere Dienstleistung können wir die Übernahme der Funktion des Geldwäschebeauftragten für kleine und mittlere Institute im Wege der Auslagerung anbieten (mit Genehmigung der BaFin).